
Damit Sie sich auf das wesentliche in Ihren Unternehmen kümmern können!
Als Arbeitgeber tragen Sie eine Fülle an Verantwortlichkeiten, sei es in der Mitarbeiterführung, der Lohnabrechnung, der Steuererklärung oder anderen rechtlichen Angelegenheiten.
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die Ihre spezifischen Herausforderungen bewältigen und Ihre geschäftlichen Ziele vorantreiben. Dabei setzen wir auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine individuelle Betreuung, um Ihnen einen herausragenden Service zu bieten.
Die Kanzlei deckt das gesamte Leistungsspektrum der Steuer- und Unternehmensberatung ab.
Leistungs
Übersicht
Navigation
Buchhaltung
Lohnverrechnung
Jahresabschluss
Ausarbeiten der Gewinnermittlung
Verfassen von Abgabenerklärungen
Prüfung von Steuerbescheiden
Vertretung gegenüber Abgabenbehörden und Sozialversicherungsträgern
Rechtsformgestaltung und Beratung in Steuersachenund Angelegenheiten der Sozialversicherung
Prüfung von Jahresabschlüssen ohne Bestätigungsvermerk
Erstellung von Gutachten
Unternehmensbewertung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Erfolgs- und Finanzplanung
01
Aufgrund gesetzlichen Bestimmung sind alle Unternehmer verpflichtet, Bücher und/oder Aufzeichnungen zu führen.
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Führung von Kassenbüchern mittels EDV
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Führung und Pflege von Sach- und Personenkonten
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Ermittlung der Umsatzsteuer und deren monatliche oder quartalsmäßige Voranmeldung
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Führung von Wareneingangsbüchern
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Vergnügungssteuer
02
Lohnverrechnung
Wenn Dienstnehmer beschäftigt werden, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
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An- und Abmeldungen bei den Gesundheitskassen
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Sonderzahlungsmeldungen
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Änderungsmeldungen
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Meldungen zur Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse
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Führung von Lohnkonten
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Berechnung und Meldung von Dienstgeberabgaben und -steuern
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Wartung von Löhnen und Gehältern im Zusammenhang mit Kollektivvertragsänderungen
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Arbeitsrecht
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Verwaltung der Urlaube und Krankenstände
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Dienstzettel
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Jahresmeldungen an die Behörden (Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe usw.)
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Übermittlung der Jahreslohnzettel an das Finanzamt mittels ELDA
03
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und bei Kapitalgesellschaften einem Anhang. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses führen wir regelmäßig folgende Arbeiten durch:
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Führung des Anlagenverzeichnisses und Verbuchung der Abschreibungen
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Abstimmung von Wertpapierbeständen
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Abstimmung des Finanzamt-Verrechnungskontos
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Umsatzsteuer – Verprobung
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Verbuchung des Wareneinsatzes und Rohaufschlagskontrolle
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Abstimmung der ausgewiesenen Salden auf den Bestandskonten
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Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen
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Berechnung der Abfertigungsvorsorge
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Geltendmachung von Investitionsbegünstigungen
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Darstellung der Entwicklung der Rückstellungen
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Durchsicht der Bestands- und Erfolgskonten auf Fehlbuchungen
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Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den unternehmensrechtlichen Gliederungsvorschriften
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Beratung bei Erstellung des Anhangs
04
Ausarbeiten der Gewinnermittlung
Gewinnermittlung in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Bei dieser Ausarbeitung werden wir wie folgt tätig:
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Gruppierung der in die laufenden Aufzeichnungen verzeichneten Beträge nach Einnahmen- bzw. nach Ausgabengruppen
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Prüfung der Zulässigkeit des Abzuges der geltend gemachten Aufwendungen
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Führung des Anlagenverzeichnisses und Ermittlung der Abschreibungen
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Abstimmung der entrichteten Abgaben mit dem Finanzamtkonto
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Umsatzsteuerverprobung
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Berechnung der Abfertigungsvorsorge
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Geltendmachung von Investitionsbegünstigungen
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Aufstellung der Gewinnermittlung samt Beilagen
05
Verfassen von Abgabenerklärungen
Im Regelfall werden wir gleichzeitig mit der Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Ausarbeitung der Gewinnermittlung mit dem Verfassen von Abgabenerklärungen betraut.
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Ermittlung der Abweichung, die sich aus den Unterschieden zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergeben
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Ableitung der sich nach den Vorschriften des Steuerrechts ergebenden Einkünfte aus dem Gewinn der Unternehmensbilanz ( Mehr – Weniger Rechnung)
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Ausarbeiten der notwendigen Steuererklärungen (Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuererklärung,
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Umsatzsteuererklärung, Erklärung betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinnes von Personengemeinschaften
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Berechnung der sich voraussichtlich ergehenden Steuernachzahlungen bzw. –gutschriften
06
Prüfung von Steuerbescheiden
Im Regelfall werden innerhalb weniger Wochen nach Einreichung der Steuererklärungen die entsprechenden Bescheide durch die Behörden erteilt. Diese sollten unbedingt sofort auf Richtigkeit überprüft werden. Wir erbringen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen:
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Prüfung des Abgabenbescheides
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Mitteilung an den Auftraggeber, ob der Bescheid den gesetzliche Bestimmungen entspricht oder ein ordentliches Rechtsmittel erhoben werden soll.
07
Vertretung gegenüber Abgabenbehörden und Sozialversicherungsträgern
Damit im Verkehr zwischen Steuerpflichtigen und den Abgabenbehörden alle verfahrensrechtlichen notwendigen Schritte unternommen und die vorgesehen Fristen eingehalten werden, werden wir meist mit der steuerlichen Vertretung beauftragt und durch eine Vollmacht zur Vornahme aller notwendigen Rechtshandlungen ermächtigt.
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Wahrnehmung der Fristen im Abgabenverfahren
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Beantwortung von Fragen- und Ergänzungsvorhalten
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Prüfung von Steuerbescheiden
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Verfassen von Beschwerden und Vorlageanträgen im Rechtsmittelverfahren
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Einbringung von Stundungs- und Ratengesuchen
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Zahlungserleichterungen sowie um Ansuchen um Aussetzung der Einhebung
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Einbringung von Guthabensauszahlungsanträgen
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Betreuung von abgabenbehördlichen Prüfungen
08
Rechtsformgestaltung und Beratung in Steuersachen
und Angelegenheiten der Sozialversicherung
Die Belastung mit Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ist ein gewichtiger Kostenfaktor, den es durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen zu minimieren gilt. Wir bieten Beratungsleistungen in folgenden Rechtsgebieten an:
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Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
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Erbschafts- und Schenkungssteuer
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Umgründungssteuer
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Landessteuern (Sportgroschen, usw.)
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Internationales Steuerrecht
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Gebührenrecht
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Sozialversicherungsrecht
09
Prüfung von Jahresabschlüssen ohne Bestätigungsvermerk
Die Prüfung von Jahresabschlüssen ohne Bestätigungsvermerk ist für alle Unternehmer von Interesse, die unabhängig vom Jahresabschlussersteller ein weiteres Kontrollinstrument haben möchten. Wir bieten an:
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Prüfung des internen Kontrollsystems
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Prüfung der materiellen und formellen Richtigkeit der einzelnen Posten im Jahresabschuss
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Prüfung des Geschäftsberichtes auf Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss
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Ausarbeitung eines schriftlichen Prüfungsberichtes
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Erstellung von Gutachten
Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Entschädigungen ist oft die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zweckmäßig. Wir erstellen Gutachten im Zusammenhang mit folgenden Fragestellungen:
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Verdienstentgang durch Betriebsunterbrechung
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Verdienstentgang durch Stehzeiten von Maschinen, Kfz etc.
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Unternehmensbewertung
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Berechnung von Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden von Gesellschaftern
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Berechnung von Abfindungsbeträgen bei Erbstreitigkeiten
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Unternehmensbewertung
Der Wert eines Unternehmens richtet sich wie bei anderen Vermögensgegenständen grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage, der richtige Unternehmenswert kann daher nur jener Wert sein, auf die sich Käufer und Verkäufer letztlich einigen. Damit Veräußerer und Erwerber überhaupt in Preisverhandlungen eintreten können, ist es jedoch für beide notwendig, ihre Preisvorstellungen zu konkretisieren. Im Regelfall wird der Wert des Unternehmens aus den Komponenten Ertragswert und Substanzwert abgeleitet.
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Betriebswirtschaftliche Beratung
Im Rahmen betriebswirtschaftlichen Beratung bieten wir folgende Leistungen an:
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Einrichtung der Buchhaltung
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Erfolgs- und Finanzplanung
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Externes Controlling
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Gewinnoptimierung
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Investitionsrechnungen
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Beratung bei Kostenrechnung und Kalkulation
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Kennzahlenanalyse
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Erfolgs- und Finanzplanung
Damit das Rechnungswesen zu einem echten Steuerungs- und Kontrollinstrument wird, ist es notwendig, nicht nur die Geschäftsfälle in der Buchhaltung zu dokumentieren, sondern auch die Unternehmensentwicklung zu planen.
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Gewinnentwicklung durch Gegenüberstellung der geplanten Aufwendungen und Erträge
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Darstellung der Zahlungsströme unter Einbeziehung von Investitionen und Kredittilgungen
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Voraussichtliche Entwicklung des Finanzmittelbedarfes.